
Rund um den heimischen Gartenpool sind viele Halbwahrheiten im Umlauf, die von Wasserkosten über Genehmigungspflichten bis zu angeblichen Einflüssen auf den Grundstückswert reichen. Die wenigsten dieser Behauptungen sind stichhaltig oder gelten nur unter bestimmten Bedingungen.
Mythos 1: Ein Pool im Garten treibt die Wasserkosten ins Unermessliche
Die Vorstellung, ein Swimmingpool verursache Wasserkosten im vierstelligen Bereich, hält sich hartnäckig. Schaut man sich die Dinge einmal näher an, ergibt sich ein etwas anderes Bild. Ein „normaler“ Gartenpool mit einem Volumen von 15 bis 20 Kubikmetern muss in der Regel einmal pro Jahr neu befüllt werden. Der bundesweite Durchschnittspreis für Frischwasser (einschließlich Abwasser) liegt laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft je nach Region zwischen 4 und 6 Euro pro Kubikmeter. Für die Erstbefüllung kommen etwa 60 bis 120 Euro pro Jahr zusammen, falls das Wasser nicht ins Abwasserleitungsnetz geleitet werden kann und somit keine Abwassergebühren fällig werden. Zu rechnen sind Verdunstung und Rückspülung der Filteranlage, realistisch sind hier noch einmal zusätzlich 20 bis 40 Prozent des Beckenvolumens pro Saison. Die tatsächlich anfallenden Wasserkosten für einen mittelgroßen Pool liegen damit meist im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich pro Jahr. Teurer wird meist schon der Strom für die Umwälzpumpe, wenn sie nicht der Beckengröße angepasst ist.
Mythos 2: Jeder Pool braucht eine Baugenehmigung
Diese Aussage ist in dieser Pauschalität so nicht richtig. Die Baugenehmigungspflicht richtet sich nach den Landesbauordnungen, die von den Bundesländern teilweise sehr verschieden gestaltet werden. In vielen Ländern sind Becken mit einem Volumen von bis zu 100 m³ verfahrensfrei, wenn sie außerhalb der festgelegten Baugebiete nicht im Außenbereich errichtet werden. In Bayern gilt z.B. nach Art. Die BayBO sieht für die Verfahrensfreiheit im Innenbereich lediglich eine Grenze von 50 m³ vor.
Über Nebenanforderungen, z. B. zur Grundstücksgrenze Abstandsflächen, zu den Festsetzungen der örtlichen Bebauungspläne, zum Poolwasser bei Entleerung ist meist nicht viel bekannt. Wer einen Pool plant, sollte sich deshalb vor dem Kauf bei der zuständigen Baubehörde und beim Wasserversorger erkundigen. Verordnungen des Denkmalschutzes, Grundwasserschutzzonen können zusätzliche Vorschriften bringen.
Mythos 3: Salzwasser ist gesünder als chlorhaltiges Wasser
Salzwasserpools werden gern als chlorfrei angeboten. Das stimmt so nicht. In einer Salzwasseranlage wird aus Kochsalz über Elektrolyse aktives Chlor erzeugt. D. h. der Unterschied liegt nur in der Dosierung und in der geringeren Konzentration, nicht aber im Wirkstoff. Nach Studien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen können beide Systeme bei ordnungsgemäßer Pflege hygienisch einwandfreies Wasser liefern.
Salzwassersysteme haben Vorteile bei Hautreizungen und Geruch, allerdings nachteilig für die Anschaffung einer Elektrolysezelle, die zwischen 800 und 2000 Euro kostet, und Korrosionsgefahr bei bestimmten Metallteilen. Wer empfindliche Pflanzen direkt neben dem Pool hat, sollte auf den Salzgehalt des Spritzwassers achten.
Mythos 4: Ein Pool macht das Grundstück weniger wert
Diese Behauptung beruht oft auf Einzelfällen und berührt nicht die Realität. Hochwertig fest eingebaute Poolanlagen können in beliebten Wohnlagen den Verkaufswert steigern, und zwar besonders im Süden und Südwesten Deutschlands. Ausschlaggebend sind die Bauqualität und der Pflegezustand, genauso die Eingruppierung in den Garten.
Wertmindernd wirken sich hingegen vernachlässigte Aufstellpools, minderwertig gewordene Technik, erkennbare Bauschäden und nicht zuletzt die laufenden Unterhaltskosten aus; schließlich muss man sich bei einem Kauf und dem damit verbundenen Aufwand für die ständige Instandhaltung auch etwas einfallen lassen. Ein sanierungsbedürftiger Pool kann tatsächlich als Preisnachteil wirken, ein gepflegter dagegen als Verkaufsargument.
Mythos 5: Der Betrieb ist ökologisch nicht vertretbar
Der ökologische Fußabdruck eines Pools hängt stark von den Betriebsentscheidungen ab. Eine Solarabdeckung senkt nach Messungen des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme die Verdunstung und den Wärmeverlust um mehr als 70 Prozent. Wärmepumpen mit einem COP von 5 oder mehr senken den Stromverbrauch im Vergleich zu elektrischen Heizstäben drastisch, Filterpumpen mit Frequenzumrichter arbeiten bedarfsgerecht und nicht durchweg auf Volllast.
Wer seinen Pool mit Photovoltaikstrom betreibt, ein Becken mit Abdeckung hat und regelmäßig die Wasseraufbereitung warten lässt, kann den Ressourcenverbrauch erheblich reduzieren. Pauschale Verdammungen sind also zu kurz gegriffen, der Blick sollte eher auf die Anlagenkonfiguration und das Nutzungsverhalten der Eigentümer gerichtet werden.





